Achtung! Der Speicher kommt seinen Kunden entgegen und bietet erweiterte Umbuchungs- und Storno-Bedingungen wg. Corona an!
Diese AGB
von Dorothee Brinker Harburg Events
gelten für die Überlassung von Veranstaltungsräumen des Hauses Speicher am Kaufhauskanal zur Durchführung von Veranstaltungen sowie die zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen. Die Veranstaltungsdauer gilt, wenn nichts anderes vereinbart, von 17 Uhr bis 2 Uhr des Folgetages.
1. Die Reservierung von Räumen und Flächen sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden erst mit dem beiderseitig unterschriebenen Angebot und der vereinbarten, geleisteten Anzahlung bindend.
2. Die Angebots-Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Nach Vereinbarung ist bis 4 Wochen nach Vertragsabschluss eine Vorauszahlung von mindestens 20% zu leisten, der Restbetrag ist nachweisbar bis 2 Wochen vor Veranstaltung auszugleichen. Zusätzlich entstehende Mehrkosten sind binnen 10 Tage nach dem Event ohne Abzug zahlbar.
4. Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass das Haus dieses zu verantworten hat, so behält Harburg Events den Anspruch auf Zahlung der Miete und der Kosten für Catering & Service.
5. Soweit das Haus für den Veranstalter nach Vereinbarung technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschaffen muss, handelt es im Namen und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für pflegliche
Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Haus von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
6. Der Kunde hat für die Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen wie für
Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem Kunden, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Harburg Events kann den Nachweis einer Versicherung
verlangen. Um Beschädigungen der Wände vorzubeugen, ist die Befestigung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Haus abzusprechen. Der Auftraggeber übernimmt die
Gewähr dafür, dass insbesondere Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht, im Zweifelsfall kann das Haus die Vorlage einer Bestätigung des zuständigen Brandschutzes
verlangen. Das Haus haftet nicht bei Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände.
7. Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Kaufveranstaltungen oder Hinweise auf sonstige Veranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hauses. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung und werden dadurch wesentliche Interessen des Hauses beeinträchtigt, so hat Harburg Events das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Falle gilt Ziffer 5 der AGB (Zahlung der Miete und Vergütungen) entsprechend.
8. Hat Harburg Events begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle
höherer Gewalt, kann es die Veranstaltung absagen.
9. Raumveränderungen bleiben Harburg Events vorbehalten, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen von Harburg Events für den Veranstalter zumutbar ist.
11. Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.
12. Die Allgemeinen Bedingungen sowie die auf ihre Grundlage abgeschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht.
13. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Hamburg als vereinbart.
Hamburg, 1.1.19
Dorothee Brinker Harburg Events